Syto-Dokumente

Allgemeine Verkaufs- und Bestellbedingungen

SYTO – Co-Verpackung

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Artikel 1 – Anwendungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Zusammenarbeit und die Erbringung von Dienstleistungen gelten für alle Angebote, Bestellungen, Auftragsbestätigungen, Verträge, Dienstleistungen, Co-Packing-Operationen, Montage, Verpackung, Umverpackung, Vorbereitung, Inspektion, Kennzeichnung, Verpackungsoperationen, Handhabung, Lagerung, Sendungen, Lieferungen und allgemein für jede von SYTO für seine Kunden durchgeführte Operation.

1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jede Bestellung, die bei SYTO aufgegeben wird, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart. Sie haben Vorrang vor allgemeinen Einkaufsbedingungen, Lieferbedingungen, Qualitätsanforderungen, Spezifikationen oder anderen vom Kunden ausgegebenen Dokumenten, es sei denn, sie wurden ausdrücklich, zuvor und schriftlich von SYTO akzeptiert.

1.3. Jede Abweichung von diesen Bedingungen muss schriftlich zwischen den Parteien vereinbart werden. Die Tatsache, dass SYTO zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht auf eine Bestimmung dieser Bedingungen besteht, darf nicht als Verzicht auf das Recht ausgelegt werden, sich zu einem späteren Zeitpunkt auf diese Bestimmung zu berufen.

1.4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für nachfolgende Bestellungen des Kunden, einschließlich der Fälle, in denen sie in jeder Bestellung nicht ausdrücklich erwähnt werden, vorausgesetzt, sie wurden dem Kunden mitgeteilt oder zur Verfügung gestellt.

1.5. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und einem spezifischen Vertrag, der zwischen den Parteien unterzeichnet wurde, haben die Bestimmungen des spezifischen Vertrags für den entsprechenden Umfang Vorrang.

Artikel 2 – Angebote, Eingabedaten und Gültigkeit der Preise

2.1. SYTOs Angebote werden auf der Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen und der zum Zeitpunkt der Erstellung getroffenen Annahmen vorbereitet, einschließlich des Umfangs der Dienstleistung, der Mengen, der Produktionsraten, der Stücklisten, der Spezifikationen, der Betriebsverfahren, der Qualitätsanforderungen, der regulatorischen Einschränkungen, der Zeitpläne, der prognostizierten Volumina, der Logistikdaten, der Empfangsbedingungen, der Lagerbedingungen, der Verpackung, der Kennzeichnungsmittel, der Inspektionsanforderungen und der Lieferbedingungen.

2.2. Die in dem Angebot angegebenen Preise gelten ausschließlich für die dort genannten oder für die Berechnung berücksichtigten Eingabedaten und Annahmen. Jede Änderung des Umfangs, der Mengen, der Produktionsraten, des Zeitplans, der Materialien, der Qualitätsanforderungen, der Betriebsverfahren, der Lagerbedingungen, der Logistikbedingungen oder der vom Kunden bereitgestellten Informationen kann zu einer Aktualisierung des Angebots, des Preises, des Zeitplans oder der Leistungsbedingungen führen.

2.3. Die Angebote von SYTO sind für den darin angegebenen Zeitraum gültig. In Ermangelung einer spezifischen Angabe ist ihre Gültigkeit auf 30 Kalendertage ab dem Ausstellungsdatum beschränkt, es sei denn, sie werden vorher aufgrund von Änderungen in wirtschaftlichen, technischen, logistischen oder Lieferbedingungen zurückgezogen oder geändert.

2.4. Ein Angebot stellt keine endgültige Verpflichtung zur Ausführung der Bestellung dar, bis die Bestellung von SYTO gemäß Artikel 3 bestätigt wurde.

2.5. Wenn nach der Abgabe des Angebots festgestellt wird, dass die vom Kunden bereitgestellten Informationen unvollständig, ungenau, geändert oder zusätzliche Inspektionen, Tests, Anpassungen, Validierungen, Sortieroperationen oder Ressourcen erfordern, kann SYTO ein aktualisiertes Angebot unterbreiten oder die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags anpassen, vorausgesetzt, der Kunde wird informiert.

2.6. Fotos, Pläne, Zeichnungen, Diagramme, Beschreibungen, technische Daten, Muster, theoretische Produktionsraten, Abmessungen, Gewichte, Farben, Renderings oder andere Informationen, die im Angebot erscheinen, dienen nur zu Informationszwecken, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindliche vertragliche Spezifikationen gekennzeichnet.

Artikel 3 – Bestellung und Bestellbestätigung

3.1. Jede vom Kunden aufgegebene Bestellung muss einer von SYTO ausgestellten Auftragsbestätigung unterliegen. Die Bestellung gilt erst ab dem Datum, an dem SYTO diese Bestätigung ausstellt, als fest und akzeptiert.

3.2. Die Auftragsbestätigung muss, sofern zutreffend, die Angebotsreferenz, den Umfang der Dienstleistung, Mengen, Preise, Hauptspezifikationen, Zahlungsbedingungen, Empfangs- und Lieferbedingungen, vorläufigen Zeitplan, vom Kunden erwartete Gegenstände, etwaige technische oder kommerzielle Vorbehalte und die spezifischen anwendbaren Bedingungen angeben.

3.3. Der Kunde muss die Auftragsbestätigung bei Erhalt überprüfen. Etwaige Fehler, Auslassungen oder Abweichungen sind SYTO innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt schriftlich mitzuteilen. Bei Ausbleiben eines Kommentars des Kunden innerhalb dieses Zeitraums gilt die Auftragsbestätigung als mit den zwischen den Parteien vereinbarten Elementen übereinstimmend.

3.4. Vor Beginn der Leistung muss der Kunde SYTO alle Informationen zur Verfügung stellen, die für die Ausführung des Auftrags erforderlich sind, einschließlich des genauen Umfangs der Dienstleistung, Mengen, Stücklisten, Spezifikationen, Verpackungsanweisungen, Qualitätsanforderungen, Anforderungen des Endkunden, rechtlichen oder regulatorischen Anforderungen, Fristen, logistischen Einschränkungen, Verpackung, Kennzeichnung, Etikettierung, Prüf- und Rückverfolgbarkeitsmethoden sowie die Kontaktdaten der Personen, die zur Genehmigung befugt sind.

3.5. SYTO kann den Beginn oder die Fortsetzung der Ausführung eines Auftrags aussetzen, wenn die Informationen, Produkte, Materialien, Komponenten, Verpackungen, Genehmigungen, Zulassungen, Anweisungen, Einlagen, Garantien oder andere für die Ausführung erforderliche Elemente vom Kunden nicht innerhalb des erforderlichen Zeitrahmens bereitgestellt wurden.

3.6. Bestellungen, die im Auftrag von Endkunden, Tochtergesellschaften, Vertriebspartnern, Händlern oder anderen Dritten, die vom Kunden benannt werden, ausgeführt werden, bleiben Bestellungen des Kunden, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart.

Artikel 4 – Rolle von SYTO, Verpflichtungen des Kunden und Eingabedaten

4.1. SYTO fungiert als professioneller Co-Packing-Dienstleister. In dieser Funktion erbringt SYTO die vereinbarten Dienstleistungen mit der Sorgfalt, die von einem Fachmann erwartet wird, basierend auf den Informationen, Produkten, Materialien, Komponenten, Verpackungen, Spezifikationen, Anweisungen und Genehmigungen, die vom Kunden bereitgestellt werden.

4.2. Im Rahmen seines Know-hows gibt SYTO Warnungen und Ratschläge zu technischen, organisatorischen oder operativen Aspekten, die vernünftigerweise in seinen Interventionsbereich fallen, einschließlich der Machbarkeit der Operation, der Organisation des Dienstes, der Handhabung von Einschränkungen, identifizierbaren technischen Begrenzungen, Produktionsraten, Genehmigungsanforderungen, Empfangsbedingungen und operativen Punkten der Aufmerksamkeit.

4.3. Der Kunde bleibt verantwortlich für die Vollständigkeit, Genauigkeit sowie die rechtliche, regulatorische, qualitative und kommerzielle Konformität der Produkte, Materialien, Komponenten, Verpackungen, Daten, Dateien, Texte, Etiketten, Kennzeichnungen, Broschüren, Rezepte, Spezifikationen, Anweisungen, Stücklisten, Pläne, Modelle und anderer Informationen, die er bereitstellt oder bereitstellen lässt an SYTO.

4.4. SYTO ist nicht verpflichtet, eine inhaltliche Überprüfung der Produkte, Materialien, Inhalte, Ansprüche, Kennzeichnungen, Rezepte, Erklärungen, Broschüren, gesetzlichen Anforderungen oder Dokumente, die vom Kunden bereitgestellt werden, durchzuführen, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes im Rahmen einer spezifischen Inspektions- oder Verifizierungsdienstleistung vereinbart.

4.5. SYTO wird die technischen und operativen Prüfungen durchführen, die im Rahmen des normalen Auftrags vernünftigerweise durchgeführt werden können, unter Berücksichtigung des vereinbarten Umfangs, der verfügbaren Ressourcen und der vom Kunden bereitgestellten Informationen.

4.6. Wo SYTO eine Inkonsistenz, offensichtliche Schwierigkeiten oder vernünftige erkennbare operationale Risiken in den Informationen oder Elementen, die vom Kunden bereitgestellt werden, identifiziert, wird SYTO den Kunden informieren, damit der Kunde die notwendigen Anweisungen, Genehmigungen oder Korrekturen bereitstellen kann.

Artikel 5 – Produkte, Materialien, Komponenten und Verpackungen, die vom Kunden bereitgestellt werden

5.1. Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung, Verfügbarkeit, Qualität und Eignung der Produkte, Materialien, Komponenten, Verpackungen, Verkaufsförderungsmaterialien, Broschüren, Etiketten, Zubehör, Dokumente und anderer Elemente, die er liefert oder liefern lässt, um die Bestellung für SYTO auszuführen.

5.2. Die von dem Kunden gelieferten Produkte, Materialien und Komponenten müssen in ausreichenden Mengen, innerhalb der vereinbarten Fristen, ordnungsgemäß gekennzeichnet, verpackt und geschützt, sowie mit den notwendigen Dokumenten versehen und den kommunizierten Spezifikationen entsprechend geliefert werden.

5.3. Der Kunde trägt die Folgen der Lieferung an SYTO von Produkten, Materialien, Komponenten oder Verpackungen, die fehlerhaft, unvollständig, nicht konform, beschädigt, falsch identifiziert, falsch gekennzeichnet, abgelaufen, gefährlich, ungeeignet für die Ausführung des Auftrags oder in unzureichenden Mengen geliefert werden.

5.4. Wenn die vom Kunden gelieferten Artikel Operationen erfordern, die ursprünglich nicht vorgesehen waren, einschließlich Sortierung, Nachzählung, Umverpackung, Instandsetzung, verstärkter Inspektion, spezifischer Handhabung, Umlabelung, Verlagerung, Sicherung, Reinigung, Quarantäne, Neuplanung oder Produktionsstopp, kann SYTO eine Aktualisierung der Leistungsbedingungen vorschlagen und die entsprechenden Dienstleistungen oder Kosten nach Information des Kunden in Rechnung stellen.

5.5. Die vom Kunden gelieferten Materialien, Produkte und Waren bleiben in der Verantwortung des Kunden, insbesondere hinsichtlich ihres Wertes, ihrer Konformität, Versicherung, Haltbarkeit, Sicherheit und Eignung für die vereinbarte Dienstleistung, es sei denn, es liegt ein nachgewiesenes Verschulden von SYTO bei deren Verwahrung oder Handhabung vor.

Artikel 6 – Rechtliche, Qualitäts-, Produktsicherheits- und Zielmarktanforderungen

6.1. Vor Beginn der Bestellung muss der Kunde SYTO alle rechtlichen, regulatorischen, Qualitäts-, Umwelt-, Produktsicherheits-, Logistik-, branchenspezifischen, Einzelhandels-, Vertriebs-, Endkunden- oder Zielmarktanforderungen zur Verfügung stellen, die die Leistung der Dienstleistung beeinflussen können.

6.2. Solche Anforderungen können Kennzeichnung, Etikettierung, Beilagen, Umweltinformationen, Sortieranweisungen, Recycling, Lieferland, Nutzungsland, Anforderungen an den Einzelhandel, branchenspezifische Anforderungen, Anforderungen an regulierte oder empfindliche Produkte und spezifische Anforderungen an bestimmte Produktkategorien umfassen.

6.3. Wenn das Produkt, die Verpackung oder die Co-Verpackungsoperation Kategorien betrifft, die spezifischen Einschränkungen unterliegen, einschließlich Lebensmittelprodukte, Kosmetika, chemische Produkte, pharmazeutische Produkte, medizinische Geräte, Produkte für Kinder, gefährliche Produkte, Produkte mit Verfalls- oder Mindesthaltbarkeitsdaten oder regulierte Produkte, muss der Kunde SYTO im Voraus informieren und alle geltenden Anweisungen, Genehmigungen, technische Datenblätter, Sicherheitsdatenblätter, Qualitätsanforderungen und Handhabungsbedingungen bereitstellen.

6.4. SYTO haftet nicht für die Nichterfüllung, die aus rechtlichen, regulatorischen, Qualitäts-, Markt-, Einzelhandels- oder Endkundenanforderungen resultiert, über die es vor Beginn der Dienstleistung nicht schriftlich informiert wurde.

6.5. Wo spezifische Anforderungen zusätzliche Ressourcen, Inspektionen, Schulungen, Ausrüstungen, Verfahren, Aufzeichnungen oder Genehmigungen erfordern, müssen diese im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien vorgesehen werden.

Artikel 7 – Änderungen, Aussetzung, Stornierung und zusätzliche Dienstleistungen

7.1. Jede Änderung, Aussetzung oder Stornierung einer Bestellung durch den Kunden muss schriftlich erfolgen und kann nur nach Annahme durch SYTO berücksichtigt werden.

7.2. Wenn die Änderung, Aussetzung oder Stornierung nach Beginn der Studien, Vorbereitung, Beschaffung, Empfangsoperationen, Inspektionen, Planung, Kapazitätsreservierungen, Verpflichtungen gegenüber Lieferanten oder Subunternehmern oder nach Beginn der Dienstleistung erfolgt, kann SYTO dem Kunden die erbrachten Dienstleistungen, mobilisierten Ressourcen, irreversible Kosten und wirtschaftlichen Folgen, die direkt mit dieser Änderung, Aussetzung oder Stornierung verbunden sind, in Rechnung stellen.

7.3. Jede vom Kunden angeforderte Änderung kann zu einer Aktualisierung des Preises, des Zeitplans, der Mindestmengen, der Produktionsraten, des Zeitplans, der Empfangsbedingungen, der Lagerbedingungen, der Lieferbedingungen oder der Leistungsarten führen.

7.4. Dienstleistungen, die über den Umfang der bestätigten Bestellung hinausgehen, die auf Wunsch des Kunden oder aufgrund unvollständiger, geänderter oder falscher Informationen, nicht konformer Produkte oder unvorhergesehener Einschränkungen erforderlich sind, stellen zusätzliche Dienstleistungen dar, die nach Information des Kunden zu einem Angebot, einer Neubewertung oder einer spezifischen Rechnungsstellung führen können.

7.5. Wenn die Ausführung der Bestellung Arbeiten außerhalb der regulären Arbeitszeiten, eine Beschleunigung des Zeitplans, Überstunden, Arbeiten an Feiertagen oder eine Änderung des Zeitplans auf Anfrage des Kunden erfordert, können die geltenden wirtschaftlichen Bedingungen entsprechend aktualisiert werden.

Artikel 8 – Preise, enthaltene Dienstleistungen und Änderungen der wirtschaftlichen Bedingungen

8.1. Die von SYTO angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich Steuern, sofern in dem Angebot nicht anders angegeben. Sie basieren auf den in dem Angebot oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich vorgesehenen Elementen.

8.2. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise zuzüglich Mehrwertsteuer, Zollgebühren, Steuern, Abgaben, Transportkosten, Versicherungen, Lagerkosten, zusätzlichen Inspektionen, zusätzlichen Berichterstattungen, zusätzlicher Kennzeichnung, Sortierarbeiten, Umverpackung, Nachbearbeitung, spezifischer Handhabung, dedizierten Ressourcen, spezifischer Schulung oder anderen Dienstleistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.

8.3. Jede Dienstleistung, Einschränkung, Anforderung oder Bedingung, die im Angebot nicht vorgesehen ist, kann zu einer Aktualisierung des Angebots oder zu zusätzlichen Rechnungen führen, die zwischen den Parteien vereinbart werden.

8.4. Im Falle einer wesentlichen Änderung der Arbeitskosten, Energie, Transport, Materialien, Verpackung, Lieferantendienstleistungen, Dienstleistungen von Subunternehmern, Steuern, Zollgebühren, Wechselkursen oder eines anderen wirtschaftlichen Faktors, der direkte Auswirkungen auf den Kostenpreis hat, kann SYTO eine Preisneubewertung vorschlagen, die für den noch nicht ausgeführten Teil der Bestellung gilt.

8.5. Eine Abweichung von mehr als 3 % im Vergleich zu den zum Zeitpunkt des Angebots berücksichtigten wirtschaftlichen Bedingungen gilt insbesondere dann als erheblich, wenn sie durch öffentliche Indizes, Lohnindizes, Energieindizes, Transportindizes, Lieferantentarife, Wechselkursänderungen oder ein anderes objektives Element gerechtfertigt werden kann.

8.6. Die vorgeschlagene Neubewertung wird dem Kunden vor der Ausführung des entsprechenden Teils der Bestellung mitgeteilt. Im Falle anhaltender Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parteien über eine solche Neubewertung kann SYTO die Ausführung des entsprechenden Teils der Bestellung aussetzen oder eine Anpassung des Umfangs, des Zeitplans oder der Leistungsbedingungen vorschlagen.

Artikel 9 – Zahlungsbedingungen und Rechnungsstellung

9.1. Rechnungen sind innerhalb des auf der Rechnung, dem Angebot oder der Auftragsbestätigung angegebenen Zeitraums zahlbar. Der Kunde darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von SYTO keinen Rabatt, keine Aufrechnung, keine Zurückbehaltung, keine einseitige Minderung oder Aussetzung der Zahlung anwenden.

9.2. Abhängig von der Art der Bestellung, ihrem Betrag, der Dauer, dem Engagementniveau, den mobilisierten spezifischen Ressourcen, der Kapazitätsreservierung, den erforderlichen Investitionen, den Lieferbedingungen oder der Zahlungssituation des Kunden kann SYTO in seinem Angebot oder der Auftragsbestätigung eine Anzahlung, Teilzahlung, Vorauszahlung, Garantie oder eine andere mit dem Kunden vereinbarte Sicherheitsregelung anbieten.

9.3. Im Falle einer verspäteten Zahlung gelten automatisch Verzugszinsen ab dem Tag nach dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum, zum Satz, der durch die geltenden Vorschriften vorgesehen ist oder, falls nicht, zum Satz, der im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder auf der Rechnung angegeben ist. Angemessene Inkassokosten können ebenfalls dem Kunden gemäß den geltenden Vorschriften in Rechnung gestellt werden.

9.4. Im Falle einer verspäteten Zahlung, eines Zahlungsereignisses, eines Insolvenzrisikos oder einer Verschlechterung der finanziellen Situation des Kunden kann SYTO die Ausführung laufender Aufträge aussetzen, neue Dienstleistungen oder Lieferungen von einer vorherigen Zahlung abhängig machen, Sicherheiten verlangen oder die Zahlungsbedingungen für zukünftige Aufträge ändern.

9.5. Im Falle von in Etappen erbrachten Dienstleistungen, offenen Aufträgen, wiederkehrenden Dienstleistungen, Lieferungen in Chargen, gestaffelter Abholung oder progressiver Verfügbarkeit kann SYTO die erbrachten Dienstleistungen, verarbeiteten Mengen, bereitgestellten Waren oder abgeschlossenen Operationen in Rechnung stellen, sobald sie erbracht werden, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. Die Rechnungsstellung darf nicht bis zur endgültigen Lieferung oder vollständigen Fertigstellung des Projekts verschoben werden, es sei denn, dies wurde ausdrücklich von SYTO vereinbart.

9.6. Ein laufender Anspruch berechtigt den Kunden nicht, die Zahlung für erbrachte Dienstleistungen oder gelieferte Produkte, die nicht direkt von dem Anspruch betroffen sind, auszusetzen.

Artikel 10 – Durchführung der Dienstleistung, Organisation und Untervergabe

10.1. SYTO wird die Ressourcen, organisatorischen Methoden, Betriebsmittel, Betriebsabläufe und Leistungsarten bestimmen, die für die ordnungsgemäße Erbringung der Dienstleistung erforderlich sind, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart.

10.2. SYTO kann die gesamte oder teilweise Ausführung des Auftrags an qualifizierte Subunternehmer, Dienstleister oder Partner übertragen, während die Verantwortung für die ordnungsgemäße Ausführung der übertragenen Dienstleistungen unter den mit dem Kunden vereinbarten Bedingungen bleibt.

10.3. Leistungsfristen sind vorläufig, es sei denn, SYTO hat sich ausdrücklich schriftlich auf eine verbindliche Frist verpflichtet. Die Fristen hängen insbesondere vom vollständigen Erhalt der Produkte, Materialien, Verpackungen, Dateien, Dokumente, Genehmigungen, Zulassungen, Anweisungen, Zahlungen oder Garantien ab, die für die Ausführung des Auftrags erforderlich sind.

10.4. Der Leistungszeitraum beginnt erst, wenn SYTO alle Elemente erhalten hat, die erforderlich sind, um den Dienst zu starten, und, sofern zutreffend, nach der Validierung der erforderlichen Tests, Proben, Qualitätsstandards oder Betriebsverfahren.

10.5. Jede Verzögerung, die sich aus der Abwesenheit, Unvollständigkeit, Nichteinhaltung oder verspäteten Übermittlung von Produkten, Materialien, Dokumenten, Informationen, Genehmigungen, Entscheidungen oder Zahlungen durch den Kunden ergibt, verlängert den Leistungszeitraum entsprechend und kann zu einer Aktualisierung des Zeitplans oder der geltenden wirtschaftlichen Bedingungen führen.

Artikel 11 – Empfang, Lagerung, Sammlung und Verzögerung, die dem Kunden zuzuschreiben sind

11.1. Produkte, Materialien, Komponenten, Verpackungen oder Waren, die vom Kunden geliefert werden, müssen gemäß den zwischen den Parteien vereinbarten Terminen, Zeiten, Mengen, Verpackungen, logistischen Unterstützungen und Methoden an SYTO geliefert werden.

11.2. Jede Lieferung, die nicht den vereinbarten Bedingungen entspricht, einschließlich im Falle von Verzögerungen, ungeplanter vorzeitiger Lieferung, Mengenfehler, fehlender Identifikation, fehlenden Dokumenten, ungeeigneter Verpackung, nicht konformen Paletten, gemischten Referenzen, offensichtlichen Schäden oder fehlenden Anweisungen, kann zu einer Aktualisierung des Zeitplans, einer Ablehnung der Annahme, einer Einlagerung, einer vorübergehenden Lagerung oder einer Abrechnung der erforderlichen zusätzlichen Maßnahmen führen.

11.3. Wenn der Kunde die Waren, Fertigprodukte, Halbfertigprodukte, verbleibenden Materialien, verwertbaren Abfall, Komponenten oder Materialien am vereinbarten Datum nicht abholt oder die Abholung nicht organisiert, kann SYTO diese auf Kosten und Risiko des Kunden lagern.

11.4. Lager-, Handhabungs-, Sicherungs-, zusätzliche Logistikbearbeitungs-, Umzugs-, Wiederverpackungs- oder Terminumschichtungskosten können dem Kunden gemäß den in dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien festgelegten Bedingungen in Rechnung gestellt werden.

11.5. Die vom Kunden gelieferten Materialien, Produkte und Waren müssen vom Kunden versichert werden, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart.

11.6. SYTO haftet nicht für den Wertverlust, das Verfallen, die Verschlechterung, die Obsoleszenz, die Degradierung von Eigenschaften oder andere Folgen, die aus einer Verzögerung bei der Abholung, Entscheidung, Anweisung, Genehmigung oder dem Empfang resultieren, die dem Kunden zuzuschreiben sind.

Artikel 12 – Transport, Lieferung und Risikoübergang

12.1. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, gelten die Produkte als am Leistungs- oder Versandort von SYTO oder dessen Subunternehmer bereitgestellt.

12.2. Wenn SYTO den Transport im Auftrag des Kunden organisiert, sind die Transportbedingungen, Kosten, Versicherungen, Lieferung und Risikoübergang im Angebot, in der Auftragsbestätigung, in den Transportdokumenten oder in einer anderen schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien festzulegen.

12.3. In Ermangelung spezifischer Bestimmungen gehen die Risiken des Verlusts, der Verschlechterung, der Veränderung, des Diebstahls oder der Beschädigung der Waren auf den Kunden über, sobald sie verfügbar sind, an den Kunden übergeben werden, an den Frachtführer übergeben werden oder an Dritte übergeben werden, die im Auftrag des Kunden handeln.

12.4. Der Kunde muss die Waren bei Erhalt inspizieren und etwaige offensichtliche Transportschäden sofort bei Erhalt melden, indem er die notwendigen Vorbehalte auf den Transportdokumenten vermerkt und SYTO so schnell wie möglich informiert, wenn SYTO an der Organisation des Transports beteiligt war.

Artikel 13 – Inspektion, Annahme und Ansprüche

13.1. Der Kunde muss die gelieferten Waren, bereitgestellten Waren oder erbrachten Dienstleistungen bei Erhalt, Verfügbarkeit oder Abschluss überprüfen.

13.2. Offensichtliche Mängel, Fehlmengen, Mengenfehler, sichtbare Schäden oder offensichtliche Nichteinhaltungen müssen SYTO innerhalb von 8 Kalendertagen nach Erhalt, Verfügbarkeit oder Abschluss der betreffenden Dienstleistung schriftlich mitgeteilt werden.

13.3. Mängel, die bei Empfang oder Abschluss nicht offensichtlich sind, müssen SYTO schriftlich innerhalb von 5 Kalendertagen nach ihrer Entdeckung mitgeteilt werden, und in jedem Fall innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Lieferung oder Erbringung der Dienstleistung.

13.4. Jede Forderung muss, soweit möglich, die Elemente enthalten, die eine Identifizierung der relevanten Produkte, Chargen, Bestellungen oder Dienstleistungen sowie eine Analyse der angeblichen Nichteinhaltung ermöglichen: Bestellnummer, Produktreferenz, Liefer- oder Servicedatum, betroffene Menge, genaue Beschreibung des Mangels, Fotografien, Lieferdokumente, Lagerbedingungen, verfügbare Qualitätsdokumente und, falls zutreffend, alle verfügbaren Chargen- oder Identifikationsreferenzen.

13.5. Waren oder Produkte, die von einem Anspruch betroffen sind, müssen in ihrem ursprünglichen Zustand aufbewahrt werden, ohne Veränderung, Nutzung, Zerstörung, Rücksendung oder unbefugte Rückgabe, und müssen SYTO für die notwendige Zeit zur Analyse des Anspruchs zur Verfügung gestellt werden.

13.6. Wenn der Anspruch von SYTO als gerechtfertigt anerkannt wird, kann SYTO je nach Art der Nichterfüllung und unter angemessenen Bedingungen eine Reparatur, Nachbearbeitung, erneute Ausführung, Ersatz, Vervollständigung, Rabatt, Gutschrift oder eine andere geeignete Lösung durchführen, die mit dem Kunden vereinbart wurde.

13.7. Eine Nichtübereinstimmung, die einen Teil der Produkte, Waren oder Dienstleistungen betrifft, berechtigt den Kunden nicht, die gesamte Lieferung oder Dienstleistung abzulehnen, es sei denn, eine solche Nichtübereinstimmung macht das Ganze für den vereinbarten Gebrauch ungeeignet.

13.8. Ein Anspruch kann nicht akzeptiert werden, wenn der Mangel aus Transport, Lagerung, nachfolgender Nutzung, Umwandlung, Modifikation, Reparatur, Handhabung, Rücksendung oder unangemessenen Eingriffen des Kunden oder eines Dritten resultiert, oder aus Informationen, Produkten, Materialien, Komponenten, Verpackungen, Anweisungen oder Genehmigungen, die vom Kunden bereitgestellt wurden.

Artikel 14 – Haftung von SYTO

14.1. SYTO haftet für direkte Schäden, die aus fehlerhafter Nichterfüllung oder fehlerhafter unsachgemäßer Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen resultieren, unter den Bedingungen, die durch die geltenden Vorschriften vorgesehen sind.

14.2. Sofern nicht anders durch zwingendes Recht vorgeschrieben, ist die Haftung von SYTO auf den Nettobetrag, ohne Steuern, der Bestellung oder des Teils der Bestellung, der direkt von dem Schaden betroffen ist, beschränkt.

14.3. SYTO haftet nicht für indirekte oder Folgeschäden, einschließlich Geschäftsausfall, Umsatzverlust, Margenverlust, Vertragsverlust, Schäden am Image oder Ruf, von den eigenen Kunden des Kunden verhängte Strafen, Kosten für den Rückzug vom Markt, Kosten für Werbekampagnen, Kosten für Interventionen Dritter oder andere Schäden, die nicht die direkte Folge eines Fehlers von SYTO sind.

14.4. SYTO haftet nicht für Folgen, die aus Informationen, Dateien, Spezifikationen, Produkten, Materialien, Komponenten, Verpackungen, Texten, Marken, Logos, Anweisungen, Genehmigungen, Entscheidungen oder Anforderungen resultieren, die vom Kunden bereitgestellt werden, es sei denn, es liegt ein eigenes Verschulden von SYTO bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen vor.

14.5. SYTO haftet nicht für rechtliche, regulatorische, Qualitäts-, Markt-, Einzelhandels- oder Endkundenanforderungen, über die der Kunde SYTO nicht schriftlich vor Beginn der Dienstleistung informiert hat.

14.6. SYTO garantiert die Eignung einer Dienstleistung oder Verpackung für einen bestimmten Gebrauch nur, wenn dieser Gebrauch vor der Auftragsbestätigung schriftlich zur Kenntnis gebracht und von SYTO in den Vertragsunterlagen akzeptiert wurde.

Artikel 15 – Geistiges Eigentum und Rechte Dritter

15.1. Der Kunde garantiert, dass die Materialien, Projekte, Texte, Fotos, Marken, Namen, Dateien, Rezepte, Modelle, Broschüren, Etiketten, Pläne, Spezifikationen, Anweisungen und anderen Daten, die SYTO zur Verfügung gestellt werden, die Rechte Dritter nicht verletzen.

15.2. Der Kunde stellt SYTO von allen Ansprüchen, Klagen, Forderungen, Urteilen, Kosten oder Schäden frei, die aus einer angeblichen oder nachgewiesenen Verletzung von Urheberrechten, Marken, Designs, Patenten, Know-how, Persönlichkeitsrechten, Bildrechten oder anderen Rechten Dritter resultieren, die durch die vom Kunden bereitgestellten, auferlegten oder genehmigten Elemente verursacht wurden.

15.3. Konzepte, Lösungen, Methoden, Dokumente, Analysen, Berechnungen, Betriebsverfahren, Arbeitsmodelle, Organisationen, Materialien, Werkzeuge, Dateien oder andere Elemente, die von SYTO im Zusammenhang mit der Dienstleistung entwickelt wurden, bleiben im Eigentum von SYTO, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart.

15.4. Der Kunde darf Elemente, die SYTO gehören, nicht außerhalb des engen Rahmens des entsprechenden Auftrags verwenden, reproduzieren, übertragen, anpassen oder Dritten offenlegen, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von SYTO.

Artikel 16 – Vertraulichkeit

16.1. Jede Partei verpflichtet sich, alle technischen, kommerziellen, finanziellen, industriellen, preislichen, organisatorischen, qualitätsbezogenen, produktionsbezogenen, logistischen oder strategischen Informationen, die sie im Rahmen der Geschäftsbeziehung von der anderen Partei erhält, vertraulich zu behandeln.

16.2. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt während der gesamten Geschäftsbeziehung und nach deren Beendigung, es sei denn, die relevanten Informationen sind bereits öffentlich, wurden rechtmäßig von einer autorisierten dritten Partei erhalten oder müssen aufgrund einer gesetzlichen oder regulatorischen Verpflichtung offengelegt werden.

16.3. Der Kunde darf ohne vorherige Zustimmung von SYTO keine Informationen über die technischen Lösungen, Methoden, Prozesse, Preise, kommerziellen Bedingungen, Produktionsorganisationen, Kapazitäten, Ressourcen oder das Know-how von SYTO an Dritte weitergeben.

Artikel 17 – Einhaltung, Sanktionen und Datenschutz

17.1. Die Parteien verpflichten sich, ihre Verpflichtungen gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften zu erfüllen, einschließlich derjenigen, die sich auf fairen Wettbewerb, Korruptionsbekämpfung, wirtschaftliche Sanktionen, Embargos, Exportkontrollen, Arbeitsrecht, Sicherheit, Datenschutz und Geschäftsethik beziehen.

17.2. Der Kunde verpflichtet sich, die Produkte, Dokumente, Dateien, Technologien oder Ergebnisse der Zusammenarbeit nicht in einer Weise zu verkaufen, zu exportieren, zu übertragen, zu verwenden oder verwenden zu lassen, die gegen die geltenden Vorschriften zu Sanktionen, Embargos, Exportkontrollen oder Handelsbeschränkungen verstößt.

17.3. Wo personenbezogene Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung verarbeitet werden, verpflichten sich die Parteien, die geltenden Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten einzuhalten.

Artikel 18 – Höhere Gewalt

18.1. SYTO haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung, die aus einem Ereignis resultieren, das vernünftigerweise außerhalb seiner Kontrolle liegt und die normale Erfüllung seiner Verpflichtungen verhindert oder erschwert.

18.2. Höhere Gewalt oder ähnliche Ereignisse umfassen insbesondere: Feuer, Überschwemmung, größere Störung, Streik, Arbeitskonflikt, Mangel oder Verzögerung bei der Lieferung, Störung, die einen Lieferanten oder Subunternehmer betrifft, Transportbeschränkung, Gesundheitskrise, Epidemie, Krieg, terroristischer Akt, Verwaltungsentscheidung, Stromausfall, Cyberangriff, Naturkatastrophe oder ein anderes externes Ereignis, das die Erfüllung des Auftrags erheblich beeinträchtigt.

18.3. Das Auftreten eines solchen Ereignisses suspendiert die betroffenen Verpflichtungen für die Dauer des Ereignisses und führt zu einer entsprechenden Verlängerung der Leistungsfristen. Wenn das Ereignis für einen Zeitraum andauert, der die Erfüllung des Auftrags unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar macht, werden die Parteien einander konsultieren, um die Folgen für den betreffenden Auftrag zu vereinbaren.

Artikel 19 – Kündigung und Aussetzung

19.1. SYTO kann die Ausführung einer Bestellung aussetzen, die Lieferung oder Verfügbarkeit der Waren zurückhalten oder den gesamten Vertrag oder Teile davon kündigen, wenn der Kunde seine Verpflichtungen verletzt, einschließlich Nichtzahlung, verspäteter Zahlung, Nichterbringung der erforderlichen Produkte, Materialien, Daten, Anweisungen oder Genehmigungen, Nichterfüllung, Verletzung von geistigen Eigentumsrechten, Verletzung der Vertraulichkeit oder Weigerung, eine notwendige Anpassung der Leistungsbedingungen vorzunehmen.

19.2. SYTO kann auch den gesamten Vertrag oder Teile davon aussetzen oder kündigen, wenn ein Risiko der Insolvenz des Kunden besteht, ein Verfahren zur Restrukturierung, zur Sicherung, zur Verwaltung, zur Insolvenz oder zur Liquidation eröffnet wird oder ein Ereignis eintritt, das auf ein ernsthaftes Risiko für die Zahlung oder Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden hinweist.

19.3. Die Aussetzung oder Kündigung hindert nicht an der Rechnungsstellung für erbrachte Dienstleistungen, verarbeitete Produkte, bereitgestellte Waren, mobilisierte Ressourcen, irreversible Kosten oder bereits bis zum Wirksamkeitsdatum der Aussetzung oder Kündigung eingegangene Verpflichtungen.

Artikel 20 – Salvatorische Klausel

20.1. Wenn eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für null, ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt wird, hat diese Nichtigkeit, Ungültigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit keinen Einfluss auf die Gültigkeit der verbleibenden Bestimmungen.

20.2. Die Parteien werden sich bemühen, die betreffende Bestimmung durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Ziel, das mit der ursprünglichen Bestimmung verfolgt wird, so nahe wie möglich kommt.

Artikel 21 – Anwendbares Recht und Streitbeilegung

21.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die auf deren Grundlage geschlossenen Verträge unterliegen dem Recht, das für das SYTO-Unternehmen gilt, das den entsprechenden Auftrag ausführt, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart.

21.2. Die Parteien werden sich bemühen, etwaige Streitigkeiten, die sich aus der Auslegung, Durchführung oder Beendigung ihrer Geschäftsbeziehung ergeben, einvernehmlich zu lösen.

21.3. Bei einem Scheitern der einvernehmlichen Lösung fällt jeder Streitfall in die Zuständigkeit der Gerichte des eingetragenen Sitzes des SYTO-Unternehmens, das den entsprechenden Auftrag ausführt, es sei denn, das zwingende Recht verlangt etwas anderes.

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