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Allgemeine Einkaufsbedingungen

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1. Zweck und Gebiet

Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen („GTCP“) gelten für alle Bestellungen von Produkten, Rohstoffen, Verpackungsmaterialien, Dienstleistungen, Subunternehmeraktivitäten, Transport, Ausrüstung und Werkzeugen, die von der SYTO Co-Packaging Polska Sp. z o.o. und ihren Tochtergesellschaften (im Folgenden „SYTO“ genannt) aufgegeben werden.

Jede von SYTO erteilte Bestellung stellt die bedingungslose Annahme dieser GTCP durch den Lieferanten dar.

Diese GTCP haben Vorrang vor den Allgemeinen Verkaufsbedingungen des Lieferanten, es sei denn, es wurde schriftlich und von beiden Parteien anders vereinbart.

2. Bestellungen

Alle SYTO-Bestellungen müssen über eine offizielle Bestellung erfolgen, die Referenzen, Mengen, Preise, Liefertermine und alle anwendbaren Sonderbedingungen angibt.

Der Lieferant hat den Erhalt der Bestellung innerhalb von achtundvierzig (48) Stunden nach Erhalt zu bestätigen.

Änderungen in Bezug auf Preise, Mengen, Liefertermine, technische Spezifikationen oder Lieferbedingungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung von SYTO.

Die SYTO-Bestellnummer muss auf allen Handelsdokumenten, Lieferscheinen und Rechnungen angegeben werden.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Die in der Bestellung angegebenen Preise sind für die gesamte Dauer der Bestellung fest und nicht überarbeitbar.

Es darf keine Preiserhöhung ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von SYTO angewendet werden.

Jede Anfrage zur Preisänderung muss mindestens neunzig (90) Tage vor dem beabsichtigten Inkrafttretungsdatum mitgeteilt werden.

Rechnungen müssen allen geltenden gesetzlichen Anforderungen entsprechen und die relevante SYTO-Bestellnummer enthalten.

Die Zahlungsbedingungen sind die im Kaufauftrag angegebenen.

4. Lieferung und Logistik

Liefertermine stellen eine wesentliche vertragliche Verpflichtung des Lieferanten dar.

Der Lieferant hat SYTO unverzüglich über jedes Risiko zu informieren, das die Einhaltung des vereinbarten Lieferplans beeinträchtigen könnte.

Produkte müssen angemessen verpackt, geschützt und gekennzeichnet werden, um Schäden während des Transports und der Handhabung zu vermeiden.

Sofern im Kaufauftrag nicht anders angegeben, trägt der Lieferant alle Transportrisiken bis zur Lieferung an den vereinbarten Bestimmungsort.

Im Falle einer Lieferverzögerung ist SYTO berechtigt, eine Strafe in Höhe von 0,5 % des Wertes der verspäteten Lieferung pro Kalendertag der Verzögerung zu verlangen, unbeschadet des Rechts von SYTO, Schadensersatz für zusätzliche entstandene Verluste zu verlangen.

5. Qualität und Einhaltung

Der Lieferant garantiert, dass die gelieferten Produkte und Dienstleistungen:

  • den genehmigten technischen Spezifikationen, Zeichnungen, genehmigten Nachweisen (BAT) und Spezifikationen entsprechen;
  • sind frei von Design-, Herstellungs- oder Materialfehlern;
  • Einhaltung aller Vorschriften, die in den Zielländern gelten;
  • Einhaltung der geltenden Umweltanforderungen, einschließlich REACH;
  • Einhaltung der von SYTO festgelegten Anforderungen an FSC, PEFC oder andere Zertifizierungen;
  • den spezifischen Anforderungen der Kunden von SYTO entsprechen, wenn diese Anforderungen mitgeteilt wurden.

Auf Anfrage stellt der Lieferant alle von SYTO geforderten Konformitätszertifikate, Prüfberichte, FSC-Zertifikate oder qualitätsbezogene Dokumentationen zur Verfügung.

6. Änderungsmanagement und Unterauftraggebung

6.1 Änderungsmanagement

Der Lieferant hat SYTO im Voraus über Änderungen zu informieren, die die gelieferten Produkte oder Dienstleistungen betreffen könnten.

Diese Verpflichtung umfasst, ist aber nicht beschränkt auf:

  • Rohstoffe;
  • Rohstofflieferanten;
  • Fertigungsprozesse;
  • Produktionsausrüstung;
  • Produktionsstandorte;
  • Qualitätskontrollmethoden;
  • technische Spezifikationen;
  • Verpackungsmaterialien und Verpackungsmethoden.

Keine Änderung darf ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von SYTO umgesetzt werden.

6.2 Herstellung außerhalb der Europäischen Union

Der Lieferant hat SYTO im Voraus und schriftlich über alle Herstellungs-, Verarbeitungs- oder Beschaffungsaktivitäten, die außerhalb der Europäischen Union durchgeführt werden, zu informieren.

Diese Mitteilung muss Folgendes angeben:

  • das betroffene Land;
  • der Produktionsstandort;
  • die Art der durchgeführten Operationen;
  • mögliche Auswirkungen auf Lieferzeiten, Qualität, regulatorische Compliance oder Rückverfolgbarkeit.

Änderungen des geografischen Ursprungs der Herstellung bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung von SYTO.

6.3 Technische und Kapazitätsuntervergabe

Der Lieferant darf den gesamten oder einen Teil des Kaufauftrags ohne vorherige schriftliche Genehmigung von SYTO nicht an einen Dritten untervergeben.

Diese Anforderung gilt insbesondere für:

  • technische Untervergabe;
  • Kapazitätsuntervergabe, die dazu dient, Überlastungen abzubauen;
  • jede Änderung des Herstellungsstandorts;
  • jede Übertragung der Produktion innerhalb einer Unternehmensgruppe.

Der Lieferant bleibt voll verantwortlich für die Qualität, die Konformität, die Lieferleistung und die Rückverfolgbarkeit von Produkten, die von seinen Subunternehmern hergestellt werden.

7. Nichtübereinstimmungen

Jedes nicht konforme Produkt oder jede nicht konforme Dienstleistung kann von SYTO abgelehnt werden.

Der Lieferant hat auf eigene Kosten:

  • ersetzen oder korrigieren Sie die nicht konformen Produkte;
  • alle Kosten tragen, die direkt mit der Nichtkonformität verbunden sind;
  • eine Ursachenanalyse und einen Korrekturmaßnahmenplan innerhalb von zehn (10) Arbeitstagen bereitstellen.

SYTO kann einen 8D-Bericht für wesentliche Nichtkonformitäten verlangen.

8. Audits, Rückverfolgbarkeit und Kontinuierliche Verbesserung

Der Lieferant stellt die vollständige Rückverfolgbarkeit von Produkten, Rohstoffen und verwendeten Komponenten sicher.

Der Lieferant hat eine aktuelle Liste der Produktionsstätten und Subunternehmer, die an der Herstellung der bestellten Produkte beteiligt sind, zu führen und SYTO zur Verfügung zu stellen.

SYTO, seine Vertreter oder seine Kunden können nach angemessener Vorankündigung Qualitäts-, technische oder regulatorische Audits durchführen.

Der Lieferant wird alle Korrekturmaßnahmen umsetzen, die nach Audits oder Qualitätsansprüchen angefordert werden.

9. Vertraulichkeit und Eigentum

Alle Zeichnungen, Designs, Dateien, genehmigten Nachweise (BAT), Spezifikationen, Muster, Werkzeuge und Informationen, die von SYTO bereitgestellt werden, bleiben das ausschließliche Eigentum von SYTO.

Der Lieferant darf solche Informationen nicht offenlegen oder für andere Zwecke als die Ausführung des Kaufauftrags verwenden.

Alle Werkzeuge, Stanzformen, Druckplatten, Kunstdateien oder Ausrüstungen, die von SYTO finanziert werden, bleiben im ausschließlichen Eigentum von SYTO.

10. Haftung und Versicherung

Der Lieferant haftet für direkte oder indirekte Schäden, die aus seinen Produkten oder Dienstleistungen resultieren.

Der Lieferant hat eine angemessene Berufshaftpflichtversicherung aufrechtzuerhalten und auf Anfrage von SYTO einen Nachweis über diese Versicherung zu erbringen.

11. Ethik, CSR und Einhaltung

Der Lieferant hat alle Gesetze und Vorschriften, die für seine Aktivitäten gelten, einzuhalten.

Insbesondere verpflichtet sich der Lieferant, die Grundsätze in Bezug auf Folgendes einzuhalten:

  • Antikorruption;
  • Respekt für die Menschenrechte;
  • Verbot von Zwangsarbeit;
  • Verbot von Kinderarbeit;
  • Umweltschutz;
  • Einhaltung der gelieferten Materialien.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese GTCP unterliegen dem polnischen Recht und sind nach diesem auszulegen.

Jede Streitigkeit, die sich aus der Auslegung, Gültigkeit oder Erfüllung dieser GTCP ergibt, fällt in die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte, die über den Sitz der SYTO-Einheit, die den entsprechenden Kaufauftrag ausstellt, zuständig sind, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart.

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